800 U3-Betreuungsplätze fehlen noch
Von Frauke Fischer
Bremen. Für 800 Kinder im Alter unter drei Jahren fehlen im kommenden Kindergartenjahr 2012/2013 Betreuungsplätze. Zwar stehen noch Rückmeldungen gerade kleiner Träger aus, so Behördensprecher Bernd Schneider. Doch die bisherige Auswertung der Anmeldezahlen lasse auch bei vorsichtigen Schätzungen auf diese Größenordnung schließen. 4800 unter Dreijährige werden Plätze bekommen. Weitere Aufstockungen seien dieses Jahr nicht mehr möglich. „Wir haben alle Möglichkeiten ausgereizt“, sagt Schneider.
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 rechnet das Sozialressort von Senatorin Anja Stahmann (Grüne) mit einem ähnlich hohen Platzmangel und will deshalb auf dieser Basis in die weiteren Planungen gehen. Für völlig aussichtslos, ein paar Hundert fehlende Betreuungsplätze einzurichten, hält der Ressortsprecher die Bemühungen nicht. Durch Umwandlung der Spielkreise in volle Gruppen könnten bis zu 600 Plätze entstehen. Zudem gebe es viele Interessensbekundungen von Trägern für Aufstockungen. In Altersheimen seien weitere Krippengruppen möglich, da viele Einrichtungen nicht ausgelastet seien. Schneider: „Da bieten sich Horizonte, das ist nicht völlig illusorisch.“
Eltern, die in diesem Jahr keinen Platz für ihre Kleinen bekommen haben, tröstet das nicht. Für Eltern von drei- bis sechsjährigen Kindern hat die Sozialsenatorin indes auch gute Nachrichten. „Für die 14358 Kindergartenkinder der Stadtgemeinde Bremen kann im neuen Kindergartenjahr 2012/2013 genau die Betreuung sichergestellt werden, die Eltern tatsächlich benötigen“, heißt es von der Sozialbehörde. Sie bezieht sich auf den Sachstandsbericht, den sie der Sozialdeputation am 31. Mai vorlegen wird. Die Unterlagen seien ab sofort auch im Internet abrufbar. „Erstmals kann Bremen die geprüften Bedarfe der Eltern von Kindern zwischen drei und sechs Jahren abdecken“, sagt die Senatorin. Der Rechtsanspruch der Drei- bis Sechsjährigen werde in Bremen seit Jahren erfüllt. Nun aber sei es möglich geworden, allen Eltern mit anerkanntem Bedarf „im Rahmen der achtstündigen Betreuung auch die Stundenumfänge zur Verfügung zu stellen“. Wer indes darüber hinaus – beispielsweise wegen Schichtarbeit – Betreuung für sein Kind benötige, könne diese Wünsche derzeit nicht erfüllt bekommen.
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