800 U3-Betreuungsplätze fehlen noch
Von Frauke Fischer
Bremen. FĂĽr 800 Kinder im Alter unter drei Jahren fehlen im kommenden Kindergartenjahr 2012/2013 Betreuungsplätze. Zwar stehen noch RĂĽckmeldungen gerade kleiner Träger aus, so Behördensprecher Bernd Schneider. Doch die bisherige Auswertung der Anmeldezahlen lasse auch bei vorsichtigen Schätzungen auf diese Größenordnung schlieĂźen. 4800 unter Dreijährige werden Plätze bekommen. Weitere Aufstockungen seien dieses Jahr nicht mehr möglich. „Wir haben alle Möglichkeiten ausgereizt“, sagt Schneider.
FĂĽr das Kindergartenjahr 2013/2014 rechnet das Sozialressort von Senatorin Anja Stahmann (GrĂĽne) mit einem ähnlich hohen Platzmangel und will deshalb auf dieser Basis in die weiteren Planungen gehen. FĂĽr völlig aussichtslos, ein paar Hundert fehlende Betreuungsplätze einzurichten, hält der Ressortsprecher die BemĂĽhungen nicht. Durch Umwandlung der Spielkreise in volle Gruppen könnten bis zu 600 Plätze entstehen. Zudem gebe es viele Interessensbekundungen von Trägern fĂĽr Aufstockungen. In Altersheimen seien weitere Krippengruppen möglich, da viele Einrichtungen nicht ausgelastet seien. Schneider: „Da bieten sich Horizonte, das ist nicht völlig illusorisch.“
Eltern, die in diesem Jahr keinen Platz fĂĽr ihre Kleinen bekommen haben, tröstet das nicht. FĂĽr Eltern von drei- bis sechsjährigen Kindern hat die Sozialsenatorin indes auch gute Nachrichten. „FĂĽr die 14358 Kindergartenkinder der Stadtgemeinde Bremen kann im neuen Kindergartenjahr 2012/2013 genau die Betreuung sichergestellt werden, die Eltern tatsächlich benötigen“, heiĂźt es von der Sozialbehörde. Sie bezieht sich auf den Sachstandsbericht, den sie der Sozialdeputation am 31. Mai vorlegen wird. Die Unterlagen seien ab sofort auch im Internet abrufbar. „Erstmals kann Bremen die geprĂĽften Bedarfe der Eltern von Kindern zwischen drei und sechs Jahren abdecken“, sagt die Senatorin. Der Rechtsanspruch der Drei- bis Sechsjährigen werde in Bremen seit Jahren erfĂĽllt. Nun aber sei es möglich geworden, allen Eltern mit anerkanntem Bedarf „im Rahmen der achtstĂĽndigen Betreuung auch die Stundenumfänge zur VerfĂĽgung zu stellen“. Wer indes darĂĽber hinaus – beispielsweise wegen Schichtarbeit – Betreuung fĂĽr sein Kind benötige, könne diese WĂĽnsche derzeit nicht erfĂĽllt bekommen.